Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Jörg Arno Neufeind
Schreinerei Neufeind
Dürener Straße 342
50171 Kerpen
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informationen über die Leistungen unserer Schreinerei https://www.schreinerei-neufeind.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website https://www.schreinerei-neufeind.de bieten wir Ihnen Informationen über die Leistungen unserer Schreinerei.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Einige Bild-, PDF-, Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Newsletter-Anmeldung (soweit wir diesen zur Verfügung stellen) ist nicht barrierefrei möglich. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, Bild-, PDF-, Audio- und Videoinhalte bis Ende 2026 mit Untertiteln zu versehen. Wir arbeiten daran, die Anmeldung zum Newsletter (soweit wir diesen zur Verfügung stellen) zeitnah barrierefrei anbieten zu können. Eine genaue Angabe können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 28.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.